AGB der IngSG GmbH für Ingenieurdienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IngSG GmbH für die Erbringung von Engineering-Dienstleistungen

v.1.3 vom 7. April 2011

§1 Geltung der Vertragsbedingungen

  1. Für Leistungen und für vorvertragliche Schuldverhältnisse im unternehmerischen Verkehr (§13 BGB) zwischen IngSG GmbH, Nordostpark 100, D-90411 Nürnberg und dem Besteller gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn IngSG GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von IngSG GmbH in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.IngSG.com abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
  3. Für zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Schulung) und technische Dienstleistungen gelten ergänzend die Vorschriften des §§ 611 ff. BGB

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote von IngSG GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich,  es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.  Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung von IngSG GmbH zustande, außerdem dadurch, dass IngSG GmbH mit der vertragsmäßigen Leistungserbringung beginnt.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

  1. Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind APS Dienstleistungen (Projektdienstleistungen), die IngSG GmbH beim Besteller vor Ort mit eigenen Mitarbeitern oder Beauftragten in Projekten des Bestellers erbringt. Der genaue Gegenstand und Leistungsumfang des jeweiligen Vertrages und die eventuelle Einräumung von Nutzungsrechten ergeben sich aus der Einzelvereinbarung.
  2. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistung ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung von IngSG GmbH, sonst das Angebot von IngSG GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder IngSG GmbH dies schriftlich bestätigt hat.
  3. Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Hardwarelieferungen und –pflege, Vermittlung von Fachpersonal, Einrichtungen und Installation von Software) sind gesonderte Verträge zu schließen.
  4. Jeder Vertragspartner benennt einen Projektleiter bzw. Ansprechpartner, der für die Abwicklung des Vertrages zuständig ist.
  5. Die Arbeiten werden in dem Umfang, wie es für eine ordnungsgemäße Erledigung der übertragenen Arbeiten erforderlich ist, beim Besteller vor Ort durchgeführt. In diesem Fall erhalten die Mitarbeiter bzw. Beauftragten von IngSG GmbH ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel vom Besteller zur Verfügung  gestellt. Die Parteien stimmen darüber ein, dass die Mitarbeiter bzw. Beauftragten von IngSG GmbH lediglich ein fachliches Weisungsrecht des Bestellers unterliegen, aber weder in dessen Betriebsorganisation eingegliedert sind, noch einer arbeitsrechtliche Weisungsbefugnis des Bestellers unterliegen.
  6. Soweit einzelne Bestellungen über den in der Bestellung angegebenen Zeitraum hinaus verlängert werden sollen, müssen spätestens vier Wochen vor Ablauf der in der Bestellung angegebenen Bestelldauer, Bestellverlängerung schriftlich bei IngSG GmbH beauftragt werden.
  7. IngSG GmbH erbringt eine Leistung nach dem Stand der Technik entsprechend der schriftlichen oder mündlichen Aufgabenstellung des Bestellers.

§ 4 Rechte des Bestellers an den Arbeitserzeugnissen

  1. Falls sich aus der Einzelvereinbarung nichts Gegenteiliges ergibt, erhält der Besteller nach Maßgabe von § 11 auf Dauer an der im Rahmen des Auftrages erstellten Unterlagen und Arbeitsergebnisse alle Nutzungsrechte für alle derzeit bekannten Nutzungsarten.
  2. Die Rechte gehen – aufschiebend bedingt mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung – auf den Besteller im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entstehung der Leistung über. Der Besteller hat jederzeit einen von allen Einreden freien Anspruch gegen IngSG GmbH, Kopien der Unterlagen und Ergebnisse ausgehändigt zu bekommen.

§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen

  1. Angaben zu Lieferung- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich. IngSG GmbH ist berechtigt Teilleistungen zu erbringen.
  2. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem IngSG GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Bestellers.
  3. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
  4. Mahnungen und Fristsetzung des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

§ 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung

  1. Die APS-Dienstleistungsverträge werden auf den in den Einzelverträgen festgelegten Zeitraum fest abgeschlossen. Sie enden zu dem jeweils festgelegten Zeitraum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die Parteien stimmen darin überein, dass die dem Vertragspartner bei einer Abmahnung einzuräumende Frist zur Abhilfe üblicherweise zwei Wochen betragen sollte.

§ 7 Vergütung, Zahlung

  1. Die Vergütung wird generell nach Aufwand berechnet und richtet sich nach dem Angebot von IngSG GmbH.
  2. Die Leistungen werden monatlich nach deren Erbringung dem Besteller in Rechnung gestellt. Nach Eingang der Rechnung beim Besteller sind diese ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
  3. Fahrtkosten, Reisekosten, Reisezeiten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Besteller verlangte Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt waren, werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt.
  4.  Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  5. Der Besteller kann nur mit von der IngSG GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von IngSG GmbH an Dritte abtreten. Ein Zurückhaltungsrecht kann der Besteller nur im Hinblick auf den jeweiligen Vertrag geltend machen.

§ 8 Pflichten des Bestellers

  1. Der Besteller informiert IngSG GmbH unverzüglich nach Auftragserteilung mit allen Unterlagen, Informationen und Systemen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
  2. Der Besteller stellt auf seine Kosten die zur Durchführung erforderliche Arbeitsumgebung (Räume, Hardware, das Netzwerk sowie notwendige Software, etc.) bei und sorgt für deren Betriebsbereitschaft, Pflege und Wartung während der Vertragslaufzeit.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, am Ende des jeweiligen Monats den Leistungsnachweis des Beauftragten von IngSG GmbH über die erbrachten Leistungen, schriftlich abzuzeichnen.

§ 9 Haftung/Haftpflichtversicherung

  1. IngSG GmbH hält während der Dauer des Auftrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen aufrecht:
    Die Deckungssumme je Schadensereignis betragen
    EUR 2.500.000,00 für Personenschäden
    EUR    500.000,00 für Sach- und Vermögensschäden.
  2. IngSG GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen , gleich aus welchem Rechtsgrund(z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
    1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
    2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet IngSG GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
    3. Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet IngSG GmbH in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens, höchstens bis zur Höhe von 20% des Auftragswertes, jedoch maximal bis zu EUR 10.000,00 für alle Schadensfälle insgesamt.
  3. IngSG GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
  4. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung  und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine Haftung seitens IngSG GmbH für Datenverluste wird ausgeschlossen.
  5. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz verbleibt es ungeachtet der vorstehenden Regelung bei der Geltung der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist beträgt
    1. Bei Ansprüchen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
    2. bei sonstigen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Vertrag ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von dem Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
  2. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 9 Abs. 4 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Beginn und Ende der Rechte des Bestellers

  1. Die Rechte nach § 4 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Besteller über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldenrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht.
  2. IngSG GmbH kann die Rechte nach § 4 aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 6 widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller die Vergütung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in ehrlicher Weise gegen § 4 verstößt.
  3. Wenn das Nutzungsrecht nach § 4 nicht entsteht oder endet, kann IngSG GmbH vom Besteller die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.

§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, für die Dauer von 2 Jahren nach Ende des jeweiligen Projektes vertraulich zu behandeln, und sie nur denjenigen ihrer Mitarbeiter oder Beauftragten zugänglich zu machen, die diese zur Durchführung  des Projektes benötigen und ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.
  2. IngSG GmbH ist berechtigt, den Namen des Bestellers und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufzunehmen.

§ 13 Freie Mitarbeiter, Subunternehmer

  1. IngSG GmbH ist berechtigt, die von ihr zu erbringende Leistung, insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an freie Mitarbeiter oder Subunternehmer zu übertragen.
  2. Der Besteller unterlässt es, den Mitarbeiter bzw. Beauftragten von IngSG GmbH, zu dem Besteller in Kontakt kommt abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt vom Abschluss des jeweiligen Einzelauftrages bzw. der Vorstellung des Mitarbeiters bzw. Beauftragten an bis zu zwei Jahren nach dessen Beendigung.
  3. Der Besteller verpflichtet sich, den Mitarbeiter bzw. Beauftragten von IngSG GmbH nicht direkt bzw. indirekt über Dritte zu beschäftigen, während und bis zwei Jahre nach Beendigung eines Auftrages, es sei denn wiederum in Zusammenarbeit mit IngSG GmbH
  4. Für jeden Verstoß gegen die in §§ 13 (2) und 13 (3) übernommenen Verpflichtungen unterwirft sich der Besteller unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 15.000 netto. Bei fortgesetztem Verstoß gilt jeder angefangen Monat als ein Verstoß. Die Vertragsstrafe ist insgesamt auf maximal EUR 80.000 netto begrenzt. Der Nachweis eines höheren Schadens, auf den die Vertragsstrafe anzurechnen ist, bleibt IngSG GmbH vorbehalten.

§ 14 Leistungserbringung für Dritte

  1. IngSG GmbH ist berechtigt, vertragliche Leistungen auch in gleicher Weise oder auf gleicher Grundlage für Dritte zu erbringen. § 12 bleibt hiervon unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine Übermittlung mittels Telefax.
  2. Der Besteller stimmt zu, dass IngSG GmbH im Rahmen der Geschäftstätigkeit Daten des Bestellers speichert und verarbeitet. IngSG GmbH beachtet die Vorgaben des Datenschutzrechtes.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten Nürnberg.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,  wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regel zu ersetzen.

Alle unsere früheren allgemeinen Geschäftsbedingungen für APS sind hierdurch aufgehoben.

 

 

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